Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte
- Aufbau der Weiterbildung
- Theorievermittlung
- Selbsterfahrung in der Verhaltenstherapie
- Literatur
- Therapie unter Supervision
Aufbau der Weiterbildung
Seit der Verabschiedung der neuen Musterweiterbildungsordnung auf dem 95. Deutschen Ärztetag 1992 gibt es unterschiedliche Facharztweiterbildungen, in die die Psychotherapie integriert ist.
Zu nennen ist hier der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und weiterhin das Führen der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" für Gebietsärzte anderer Fachrichtungen.
Das FIKV bietet Möglichkeiten des Erwerbs von verhaltenstherapeutischen fundierten Bausteinen für o. g. Fachärzte sowie für die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" an. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Voraussetzungen für die psychosomatische Grundversorgung zu erwerben. Alle Veranstaltungen werden zusammen mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung Niedersachsen durchgeführt.
Darüber hinaus besteht ein Weiterbildungsvertrag mit dem Weiterbildungsverbund Ostwestfalen-Lippe:
- Westf. Landesklinik f. Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie Gütersloh,
Hermann-Simon-Str. 7, 33334 Gütersloh - Klinik Flachsheide
Forsthausweg 1c, 32105 Bad Salzuflen - MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin Bad Pyrmont
Bombergallee 10, 31812 Bad Pyrmont - Klinik Gilead IV, Bethel
Remterweg 69/71, 33617 Bielefeld - Von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Eckardtsheim
Semmelweisweg 4, 33689 Bielefeld - Lippische Nervenklinik Dr. Spernau GmbH & Co.
Waldstr. 2, 32105 Bad Salzuflen
Die Weiterbildung findet ganztägig oder berufsbegleitend statt.
Kernstücke sind:
- Theorievermittlung in Grundlagen und Methoden der Verhaltenstherapie
- Verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln und in Gruppen
- Progressive Muskelentspannung (nach Jacobson)
- Supervision eigener ambulant oder stationär durchgeführter Verhaltenstherapien
- "Interaktionsbezogene Fallarbeit" (entspricht der Balint-Arbeit im tiefenpsychologisch orientierten Weiterbildungsgang)
Nicht sicherstellen kann und will das FIKV
- die psychiatrische Klinikerfahrung
- weitere Psychotherapieverfahren (z. B. Hypnose, Psychodrama)
Letztere Weiterbildungsinhalte müssen von den in Weiterbildung befindlichen Ärzten außerhalb des Curriculums des FIKV erworben werden.
Theorievermittlung
Die Theorievermittlung erfolgt weitgehend in Blockform, zusätzlich an Mittwochabenden in je 2 Doppelstunden, in Theorieseminaren am Wochenende und in entsprechenden Wochenend-Workshops.
Inhaltlich ist die theoretische Weiterbildung auf die folgenden Bereiche festgelegt:
- Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre
- Allgemeine und spezielle Neurosenlehre
- Tiefenpsychologie
- Lernpsychologie
- Psychodynamik der Familie und Gruppe
- Psychopathologie
- Psychosomatik
- Technik der Erstuntersuchung
- Psychodiagnostische Testverfahren
- Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren einschließlich Prävention und Rehabilitation
- Psychologische Grundlagen des Verhaltens
- Verfahren und spezielle Indikation der Verhaltenstherapie
- Therapeut-Patient-Interaktion
- VT in Familie und Gruppe
- VT und Psychopharmakotherapie
- Einführung in die VT bei Kindern und Jugendlichen
- Verhaltensdiagnostik
Die theoretische Weiterbildung sollte außerdem über die Unterrichtsstunden hinaus durch Selbststudium in kollegialen Kleingruppen weitergeführt werden. Dazu wird vom FIKV eine kommentierte Literaturliste zur Verfügung gestellt. Diese kann im Sekretariat angefordert werden.
Selbsterfahrung in der Verhaltenstherapie
In den 80er Jahren hat auch in der Verhaltenstherapie die Erkenntnis Platz gegriffen, dass die therapeutische Beziehung ein zentrales therapeutisches Agens darstellt. Die Selbsterfahrung eignet sich besonders gut dazu, angehenden Therapeuten die Fähigkeit zu vermitteln, die Wirkung ihres eigenen Beziehungsverhaltens zu reflektieren und die Beziehung gezielter gestalten zu können. Die Inhalte der persönlichen Selbsterfahrung sollten der Qualitätsverbesserung der später von den Therapeuten durchzuführenden Behandlungen dienen. Angesichts des heutigen Standes der Forschung bezüglich der Wirkfaktoren in der Psychotherapie besteht weitgehend Einigkeit, dass der Qualität der Therapeut-Patienten-Beziehung eine entscheidende Bedeutung zukommt. Günstige Veränderungen im Therapieverlauf lassen sich leichter erreichen, wenn es Therapeut und Patient gelingt, eine positive, tragfähige Beziehung aufzubauen. Dazu ist es von Seiten des Therapeuten wichtig, dass er in seine Therapiemethode Vertrauen hat und sie aktiv und souverän handhabt.
Zur Erlangung des Zusatztitels Psychotherapie bzw. für den Facharzt für Psychotherapeutische Medizin sind 70 Doppelstunden therapeuten- und methodenzentrierte Selbsterfahrung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Niedersachsen vorgeschrieben. In einer festen Gruppe mit max. 10 Teilnehmern werden eigene Erfahrungen mit den Methoden der Verhaltenstherapie erarbeitet. Im Rahmen eines Selbstmodifikationsprogramms vollziehen die Teilnehmer selbst Schwierigkeiten und Belastungen der Therapie nach und erleben eigene Verhaltensänderungen auf kognitiver, emotionaler, physiologischer und motorischer Verhaltensebene.
Über das "Skill-Training" und die "Einübung in Selbstmodifikation" hinaus sollte der Teilnehmer sensibilisiert werden, neben dem Verfolgen der Prozessziele und -inhalte, die ständige Analyse des Gruppenprozesses zu betreiben. Neben der inhaltlichen Arbeit ist es dazu notwendig, dass die Teilnehmer die Möglichkeit haben, zu erfahren, wie sie von anderen gesehen oder erlebt werden. Rückmeldungen über das Verhalten des Anderen gehören in diesem Prozess genauso dazu wie die Beschreibung eigener emotionaler Abläufe. Dabei wird auch die Videotechnik intensiv genutzt.
Die Selbsterfahrung sollte berufsbegleitend während der gesamten Weiterbildung durchgeführt werden. Hierfür stehen qualifizierte Supervisoren des FIKV zur Verfügung. Die Termine sind mit den Selbsterfahrungs-Gruppenleitern abzusprechen, sie werden vorwiegend in Blockform am Wochenende stattfinden.
Literatur
Rückblick und heutiger Stand in der Verhaltenstherapie. Praxis der klinischen Verhaltensmedizin und Rehabilitation. 7, 25, 41-45.
Knickenberg, R.J., Sul, S.K.D., (1999): Interaktionsbezogene Fallarbeit in der verhaltenstherapeutischen Fort- und Weiterbildung. Verhaltenstherapie, 9, 23-29.
Theorie unter Supervision
Die vom Weiterbildungsteilnehmer durchzuführenden dokumentierten stationären oder ambulanten Verhaltenstherapien müssen sich bzgl. Diagnose, Therapieverfahren und Alter der Patienten unterscheiden. Eine Supervision ist nach jeder 3. bis 4. Behandlungsstunde erforderlich. Die Dokumentation der Therapien ist nach den Regeln zur Antragstellung ambulanter Verhaltenstherapien zu gestalten.
Die Therapien können im sog. Beauftragungsverfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass der Weiterbildungsteilnehmer durch die ärztlichen Leiter des Weiterbildungsinstitutes der Kassenärztlichen Vereinigung in Niedersachsen gemeldet wird und dann über den ärztlichen Ausbildungsleiter mit eigener Abrechnungsnummer die durchgeführten Therapien mit der KV abrechnet. Dafür entrichtet er einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen an das VIBP. Voraussetzung für die Zulassung zum Beauftragungsverfahren ist ein kollegiales Fachgespräch, das der Weiterbildungsteilnehmer frühestens nach der zweiten Psychotherapiewoche absolvieren kann, also nach der Teilnahme an ca. 150 Theoriestunden. Zudem muss er sich in verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung befinden oder diese abgeschlossen haben. Es sollte sich um Einzeltherapien mit Patienten aus den folgenden Diagnosebereichen handeln:
- Neurosen, Persönlichkeits- und Belastungsstörungen
- Vegetativ-funktionelle und psychosomatische Erkrankungen
- Seelische Behinderungen bei organischen Erkrankungen oder Defekten oder in Zusammenhang mit frühkindlichen emotionalen Mangelzuständen
- Stoffgebundene Abhängigkeiten, auch Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch
- Psychotische Erkrankungen
Die Supervision eigener Verhaltenstherapien erfolgt ebenfalls durch anerkannte Supervisoren des FIKV. Die Terminabsprachen für Kleingruppen oder Einzelsupervision erfolgen individuell. Die Durchführung eigener Verhaltenstherapien unter Supervision kann erst nach Durchführung eines kollegialen Fachgespräches erfolgen. Dies dient der Überprüfung der theoretischen Kenntnisse; mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen Selbsterfahrungsstunden sollte bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls absolviert sein.
Ein qualifizierendes Zeugnis über die Gesamtweiterbildung kann erst nach einem Abschlusskolloquium zum Ende des Gesamtcurriculums ausgestellt werden.